Professionelle interkulturell Dolmetschende sind im Besitz des Zertifikats INTERPRET und verfügen über ausgewiesene Sprachkompetenzen in der Dolmetschsprache und in Deutsch. Zudem halten sie sich an den Berufskodex INTERPRET.
Antwort Besonders wichtig ist, dass Sie als Fachperson die Gesprächsleitung bewusst wahrnimmt und somit für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgt. Zudem sollten Sie eine einfache und klare Sprache verwenden. Ein Vor- und ein Nachgespräch ist hilfreich.
Detaillierte Infos finden Sie hier. [Link zu Seite Dolmetschen im Trialog]
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Die wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung, ob der Dolmetscheinsatz vor Ort oder via Telefon stattfinden soll, sind Dringlichkeit, Planbarkeit und Gesprächsdauer.
Das Dolmetschen vor Ort eignet sich besonders für planbare, umfangreiche Gespräche mit geringer Dringlichkeit. Auch komplexe Gespräche mit emotionalen und kulturell bedeutsamen Inhalten sollten vor Ort stattfinden.
Das Dolmetschen via Telefon eignet sich insbesondere für Notfälle, nicht planbare Einsätze oder voraussichtlich kurze und einfache Gespräche.
Weitere Entscheidungskriterien finden Sie hier. Hier können Sie sich ein Bild davon machen, wie ein Dolmetscheinsatz via Telefon aussehen könnte.
Damit wir Ihr Kundenprofil erstellen und Ihnen anschliessend Ihre Login-Informationen per E-Mail zustellen können, bitten wir Sie, unser Registrationsformular für Institutionen auszufüllen.
Damit wir Ihnen eine/n passende/n Dolmetschende/n für Ihr Gespräch (z. B. auf dem Zivilstandsamt) vermitteln können, bitten wir Sie, unser Registrationsformular für Privatkunden auszufüllen.
Die Login-Informationen werden durch den Dolmetschdienst Zentralschweiz vergeben. Gerne können Sie uns kontaktieren und Ihre gewünschten Login-Informationen angeben, damit wir diese für Sie anpassen können.
Bei jeder Auftragserteilung wird eine auftraggebende Person erfasst und deren E-Mail-Adresse hinterlegt. Diese Person erhält sämtliche Meldungen zum betreffenden Auftrag per E-Mail zugestellt. Wenn ein Auftrag von einer/einem Dolmetschenden angenommen wird, erhält die auftraggebende Person eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung. Im Kundenprofil kann der Status des erteilten Auftrags zudem jederzeit geprüft werden.
Wenn Sie für Ihren erteilten Auftrag die Meldung erhalten, dass die Anfrage abgelehnt wurde, konnte kein/e Dolmetschende/r für Ihren Auftrag vermittelt werden. In Ihrem Kundenprofil wird dieser Auftrag unter «Warnungen» aufgeführt. Mit einem Klick in den abgelehnten Auftrag und einem weiteren Klick auf «verschieben» können Sie einen neuen Auftrag mit einem neuen Termin erteilen und die Suche wiederholen. Falls Ihr Termin nicht verschoben werden kann, können Sie versuchen, den neuen Auftrag mit einem anderen Auftragstypen wie Telefondolmetschen zu erteilen.
Falls Ihr Auftrag den Status «offen» hat, wurde Ihre Anfrage noch nicht von allen Dolmetschenden beantwortet. Bitte wenden Sie sich an unseren Dolmetschdienst, damit unser Team die offene Anfrage nochmals verschicken kann. Andernfalls können Sie Ihren Auftrag stornieren und einen neuen Auftrag mit einem neuen Termin erteilen.
Die automatische E-Mail-Korrespondenz erfolgt ausschliesslich an die auftraggebende Person. Als E-Mail-Adresse kann auch eine allgemeine Adresse Ihres Dienstes erfasst werden, auf welche Ihr gesamtes Team Zugriff hat. Zudem haben Sie nach der Bestätigung der Anfrage die Möglichkeit, in Ihrem Profil die bestätigte Sitzung an verschiedene E-Mail-Adressen zu verschicken. Klicken Sie dazu in Ihre Buchung und danach auf das E-Mail-Symbol.
Sobald Ihre Anfrage an die Dolmetschenden verschickt wurde, kann der Auftrag nicht mehr geändert werden. Falls die Angaben fehlerhaft sind, müssen Sie Ihren Auftrag stornieren und einen neuen Auftrag mit den korrekten Daten erteilen.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Folgemonat des Einsatztermins und wird per Post an die in Ihrem Profil hinterlegte Rechnungsadresse geschickt.
Grundsätzlich kann die Rechnungsadresse für einen einzelnen Dolmetschauftrag nicht geändert werden. Bei einer Abweichung bitten wir Sie, unsere Rechnung zu bezahlen und danach selbstständig weiter zu verrechnen.
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